Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bsign Creative Studio – Sabine Mayrhofer
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Bsign Creative Studio – Sabine Mayrhofer, Dametzstraße 1–5, 4020 Linz, Österreich (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“).
1.2. Die AGB gelten für sämtliche von der Agentur angebotenen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design, Branding, Webdesign, Webentwicklung, digitale Kommunikation, Content Creation, Social Media, Werbegestaltung, Konzeption und Beratung.
1.3. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern bedürfen gesonderter Vereinbarungen unter Berücksichtigung der anwendbaren Verbraucherschutzbestimmungen.
1.4. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
1.5. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ihnen die Agentur ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Angebote
2.1. Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die einvernehmliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.3. Als schriftliche Kommunikation im Sinne dieser AGB gilt, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, auch die Kommunikation per E-Mail.
2.4. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.5. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vereinbart und verrechnet.
3. Leistungsumfang
3.1. Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen professioneller und branchenüblicher Sorgfalt.
3.2. Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
3.3. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Dritte, insbesondere Freelancer, Entwickler, Fotografen oder andere Dienstleister, heranzuziehen.
3.4. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3.5. Die Agentur ist berechtigt, zusätzliche Leistungen, die aufgrund nachträglicher Änderungswünsche oder zusätzlicher Anforderungen des Kunden entstehen, gesondert in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde diese beauftragt hat.
3.6. Die Agentur schuldet ausschließlich die vertraglich vereinbarten Leistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere hinsichtlich Umsatz, Reichweite, Suchmaschinenplatzierung oder Conversion-Rate, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte und Zugangsdaten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
4.2. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Corporate-Design-Vorgaben, technische Informationen und sonstige projektbezogene Materialien.
4.3. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
4.4. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien zu verfügen und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
4.5. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, können zu einer entsprechenden Anpassung des Projektzeitplans führen.
4.6. Entsteht der Agentur durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten ein nachweisbarer zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Information und entsprechender Vereinbarung gesondert verrechnet werden.
5. Projektablauf und Korrekturschleifen
5.1. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Leistungsumfangs und der abgestimmten Projektziele.
5.2. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Honorar enthalten.
5.3. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Übermittlung und Umsetzung von Änderungswünschen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs.
5.4. Grundlegende Konzeptänderungen, neue Gestaltungsrichtungen, zusätzliche Entwürfe oder wesentliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen gelten nicht als reguläre Korrekturschleife.
5.5. Änderungswünsche, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich, Feedback möglichst vollständig und gesammelt zu übermitteln.
5.7. Bereits freigegebene Projektphasen können bei nachträglichen Änderungswünschen zusätzlichen Aufwand verursachen. Dieser wird nach entsprechender Vereinbarung gesondert verrechnet.
6. Termine und Fristen
6.1. Projekttermine und Fertigstellungsfristen werden individuell vereinbart.
6.2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.
6.3. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen, ausstehender Freigaben oder nachträglicher Änderungen können eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Termine erforderlich machen.
6.4. Bei Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, von der Agentur nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen.
6.5. Die Vertragsparteien informieren einander unverzüglich über Umstände, die eine wesentliche Verzögerung der Leistungserbringung erwarten lassen.
7. Honorare und Vergütung
7.1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des individuell vereinbarten Angebots, eines Pauschalhonorars oder nach tatsächlichem Zeitaufwand.
7.2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im jeweiligen Angebot angeführten Stundensätze.
7.3. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
7.4. Bei Projekten mit einem vereinbarten Pauschalhonorar umfasst dieses ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
7.5. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Erweiterungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
7.6. Fremdkosten, insbesondere für Hosting, Domains, Schriftlizenzen, Stockmaterial, Software, Plugins, Druckproduktion oder externe Dienstleister, sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.7. Die Agentur ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten angemessene Teilzahlungen oder Anzahlungen zu vereinbaren.
7.8. Eine verbindliche Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen Dritter erfolgt grundsätzlich nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angeführte Bankkonto.
8.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
8.4. Die Agentur ist berechtigt, gesetzlich zulässige und tatsächlich anfallende Mahn- und Betreibungskosten geltend zu machen.
8.5. Bei erheblichen Zahlungsrückständen kann die Agentur nach angemessener Vorankündigung und unter Berücksichtigung bestehender vertraglicher Verpflichtungen weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen aussetzen.
8.6. Die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1. Sämtliche von der Agentur erstellten und urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere Designs, Grafiken, Illustrationen, Konzepte, Texte, Layouts, Fotografien und sonstige kreative Leistungen, unterliegen den geltenden urheberrechtlichen Bestimmungen.
9.2. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen.
9.3. Umfang, Dauer, räumlicher Geltungsbereich und Art der Nutzung richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
9.4. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde eine einfache, nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung für den bei Auftragserteilung erkennbaren und vereinbarten Verwendungszweck.
9.5. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte, bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
9.6. Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Skizzen und Zwischenstände sind nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.7. Rechte an verwendeten Materialien Dritter, insbesondere Stockfotos, Schriftarten, Software, Plugins und sonstigen Lizenzprodukten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
9.8. Eine ausschließliche oder umfassendere Nutzung kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
10. Herausgabe offener Dateien
10.1. Die Agentur liefert die finalen Arbeitsergebnisse in den jeweils vereinbarten Dateiformaten.
10.2. Die Herausgabe offener und bearbeitbarer Projektdateien, insbesondere Adobe-InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, Figma- oder vergleichbarer Quelldateien, ist nicht automatisch Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.
10.3. Eine Herausgabe solcher Dateien erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4. Für die Bereitstellung und Einräumung zusätzlicher Nutzungsrechte an offenen Dateien kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden.
10.5. Rechte an darin enthaltenen Materialien Dritter bleiben unberührt.
11. Buyout und erweiterte Nutzungsrechte
11.1. Die Einräumung ausschließlicher, zeitlich, räumlich oder inhaltlich erweiterter Nutzungsrechte kann gegen ein zusätzliches Honorar vereinbart werden.
11.2. Sofern im jeweiligen Angebot ausdrücklich ein Buyout-Zuschlag von 50 % vereinbart wurde, wird dieser zusätzlich zum vereinbarten Grundhonorar berechnet.
11.3. Der genaue Umfang der übertragenen Nutzungsrechte wird im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.
11.4. Ein Buyout umfasst keine Rechte, über die die Agentur selbst nicht verfügen kann, insbesondere Rechte an Stockmaterial, Schriftarten, Software, Plugins oder sonstigen Leistungen Dritter.
12. Einsatz künstlicher Intelligenz
12.1. Die Agentur kann bei der Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Anwendungen zur Ideenfindung, Konzeption, Bildgenerierung, Textbearbeitung oder kreativen Gestaltung einsetzen.
12.2. Der Einsatz erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie der Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
12.3. Soweit für ein Projekt KI-generierte Inhalte verwendet werden, können sich daraus Besonderheiten hinsichtlich Urheberrechtsschutz, Exklusivität und Nutzungsrechten ergeben.
12.4. Die Agentur gewährleistet keine urheberrechtliche Schutzfähigkeit ausschließlich KI-generierter Inhalte, soweit ein solcher Schutz gesetzlich nicht besteht.
12.5. Eine besondere Exklusivität oder Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte wird nur zugesichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich gewährleistet werden kann.
12.6. Der Einsatz von KI-Anwendungen zur Verarbeitung vertraulicher Informationen oder personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur unter Beachtung der vereinbarten Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen.
13. Webdesign und technische Leistungen
13.1. Bei der Erstellung von Websites erfolgt die Umsetzung auf Grundlage der vereinbarten technischen Anforderungen und Funktionen.
13.2. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind folgende Leistungen nicht automatisch Bestandteil eines Webdesign-Auftrags:
- Laufende Wartung und technische Betreuung
- Regelmäßige Software- und Plugin-Updates
- Hosting und Domainverwaltung
- Suchmaschinenoptimierung über vereinbarte Basismaßnahmen hinaus
- Laufende Sicherheitsüberwachung
- Rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung oder AGB
- Erstellung rechtlicher Dokumente
- Laufende Inhaltspflege
13.3. Nach Übergabe und Abnahme einer Website liegt deren laufende Betreuung grundsätzlich beim Kunden, sofern kein Wartungs- oder Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.
13.4. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die vertragsgemäße Erbringung ihrer Leistungen. Eine dauerhafte Fehlerfreiheit externer Software, Plugins oder Hosting-Dienste kann nicht zugesichert werden.
13.5. Kostenpflichtige Lizenzen, Hosting-Leistungen und Drittanbieter-Dienste unterliegen den jeweiligen Vertrags- und Lizenzbedingungen.
13.6. Gesetzliche Anforderungen an Datenschutz, Barrierefreiheit und sonstige rechtliche Verpflichtungen werden nur insoweit als vertraglich geschuldete Leistungen übernommen, wie dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzlich zwingende Verpflichtungen der Agentur bleiben unberührt.
14. Abnahme und Freigabe
14.1. Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme bedarf, stellt die Agentur dem Kunden das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit.
14.2. Der Kunde verpflichtet sich, die übermittelten Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und erkennbare Mängel mitzuteilen.
14.3. Die Freigabe von Druckdaten, Designs, Texten oder sonstigen Inhalten durch den Kunden gilt als Zustimmung zur jeweiligen finalen Fassung.
14.4. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von einer Freigabe oder Abnahme unberührt.
14.5. Nachträgliche Änderungswünsche, die keinen Mangel der vereinbarten Leistung betreffen, können gesondert verrechnet werden.
15. Gewährleistung
15.1. Die Agentur gewährleistet, dass ihre Leistungen den ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften und dem vertraglich festgelegten Leistungsumfang entsprechen.
15.2. Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
15.3. Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen, um eine rasche Prüfung und Behebung zu ermöglichen.
15.4. Die Agentur erhält im gesetzlich zulässigen Rahmen Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.
15.5. Für Fehler, die ausschließlich durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder unbefugter Dritter entstehen, besteht keine Gewährleistungspflicht, soweit diese Fehler nicht von der Agentur zu vertreten sind.
16. Haftung
16.1. Die Agentur haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten entstehen.
16.2. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen uneingeschränkt.
16.3. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
16.4. Eine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere bestimmte Umsätze, Werbeerfolge, Suchmaschinenplatzierungen oder Reichweiten, besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich als geschuldeter Erfolg vereinbart wurden.
16.5. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Materialien trägt der Kunde die Verantwortung, soweit die Agentur deren Rechtswidrigkeit nicht kannte und auch nicht erkennen musste.
16.6. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
17. Vertraulichkeit
17.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
17.2. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet werden.
17.3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
17.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
18. Referenzen und Eigenwerbung
18.1. Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz zu verwenden.
18.2. Die Zustimmung kann insbesondere die Veröffentlichung von Projektabbildungen, Logos, Unternehmensnamen oder Beschreibungen auf der Website, in sozialen Medien und im Portfolio umfassen.
18.3. Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten werden ohne entsprechende Berechtigung nicht veröffentlicht.
18.4. Abweichende Vertraulichkeitsvereinbarungen bleiben unberührt.
19. Projektunterbrechung und Vertragsbeendigung
19.1. Eine vorzeitige Beendigung eines Projekts erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
19.2. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu vergüten.
19.3. Bei einer vom Kunden gewünschten Projektunterbrechung stimmen die Vertragsparteien die Auswirkungen auf Termine, Kapazitäten und gegebenenfalls entstehende Mehrkosten ab.
19.4. Bei längerfristigen Betreuungsverträgen gelten die individuell vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
19.5. Das Recht zur außerordentlichen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
20. Datenschutz
20.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der anwendbaren österreichischen Datenschutzbestimmungen.
20.2. Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Vertragsparteien, sofern erforderlich, eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
20.3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen verantwortlich, soweit er datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist.
20.4. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Agentur sind der Datenschutzerklärung unter https://www.bsign-studio.at zu entnehmen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit gesetzlich zulässig.
21.2. Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Linz vereinbart.
21.3. Zwingende gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Änderungen und Ergänzungen einzelner Verträge können einvernehmlich vereinbart werden.
22.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, soweit der Vertrag ohne die betroffene Bestimmung bestehen kann.
22.3. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
22.4. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.
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Stand: Oktober 2026
